Fahren mit 17

Du hast bestimmt schon davon gehört, seit einiger Zeit darf man in Deutschland schon mit 17 Auto (auch Klasse BE) fahren. Dies ist allerdings an einige Auflagen gebunden, z. B. darfst Du nicht allein fahren. Es muss immer eine Begleitperson neben Dir sitzen.

Diese Begleitperson (es können auch mehrere sein) muss schon bei der Antragstellung benannt werden. Die Begleitpersonen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen (z. B. keine Punkte in Flensburg, nicht alkoholisiert usw.). Wenn es losgehen soll, beraten wir Dich hierüber genau in unserem Büro, so dass nichts schief geht. Alles andere (Ausbildung/Prüfung) läuft genau so, als wenn Du schon 18 wärst.

ÜBRIGENS: Die Begleitperson soll nicht den Fahrlehrer ersetzen, sondern Dir ermöglichen, viele Erfahrungen im Straßenverkehr zu sammeln, bevor Du das erste Mal allein unterwegs bist. Also keine Angst – du hast nicht 1 Jahr lang den „pädagogischen Zeigefinger“ neben Dir sitzen – denn die Fahrprüfung hast du schon bestanden!

Unterlagen

Hier haben wir Euch die notwendigen Unterlagen bereitgestellt, die Ihr ausgefüllt zur Anmeldung mitbringen müsst.